GLEICHSTELLUNGSANTRAG – auf einen Blick –
- betrifft Menschen mit einem GdB (Grad der Behinderung) von 30 und 40
- Antrag wird bei der Agentur für Arbeit, 66088 Saarbrücken, oder bei der zuständigen Zweigstelle gestellt (formlos oder Antragsformular anfordern)
- zugesandte Formulare werden mit dem ÖPR, der ÖVP und/oder der Schulleitung ausgefüllt
- Hilfestellungen seitens des BPRs und der Bezirksvertrauensperson können nur nach telefonischer Rücksprache seitens der Betroffenen erfolgen
- nach Gewährung der Gleichstellung ist die Schulleitung und die ADD umgehend davon zu unterrichten
- bei positivem Ausgang des Gleichstellungsantrages muss die Schulleitung das Integrationsgespräch führen – das Formblatt ist unter EPoS der ADD erhältlich
- Stundenermäßigung wird bei Gleichstellung nicht gewährt
- Nachteilsausgleich kann steuerlich geltend gemacht werden (Stand 2016/17):
GdB 30 = 310 €/Jahr GdB 40 = 430 €/Jahr
- Bei Nichtgewährung der Gleichstellung kann Widerspruch eingelegt werden (-> siehe Frist im Bescheid von der Agentur für Arbeit)